Kunsttherapie als Kassenleistung

Es besteht die Möglichkeit Anthroposophische Kunsttherapie als anthroposophisches Heilmittel auf Kassenrezept zu erhalten.

Die Therapiestunden werden von dem/der Klient*inen im Voraus selbst bezahlt und nachträglich durch seine/ihre Krankenkasse bezuschusst. Wie hoch die Kostenübernahme bei den einzelnen Kassen ausfällt, muss z.Z. in jedem einzelnen Fall schriftlich vorher geklärt werden. Manche Kassen haben mittlerweile entsprechende Regelsätze festgelegt.

Nach der bisherigen Praxis (z.B. Securvita) wird vom Haus- oder Facharzt ein Rezept für 10 Std. anthroposophische Kunsttherapie ausgestellt, auf dem auch die Diagnose stehen muss. Mit der Kopie dieses Rezeptes stellt der/die Klient*in einen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse rechnet mit dem/der Klientin direkt ab. Teilweise sind bis zu zwei Folgerezepte von jeweils weiteren 10 Std. in der Regel ebenfalls anerkannt.

Dieses Vorgehen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Die Praxis für Kunsttherapie Darmstadt ist bisher bei folgenden Krankenkassen anerkannt:

Securvita, HEK, Barmer (individuell), HKK

Bei weiteren Krankenkassen sind Anträge in Bearbeitung. Sie werden hier aufgeführt, sobald die Anerkennung bestätigt ist.

Es besteht keine Garantie der Kostenbeteiligung durch Ihre Kasse, da Krankenkassen fallbezogen entscheiden.

Moosbergstraße 95, D-64285 Darmstadt

+49 (0) 176 71205072

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